A ABSICHT:
Wir GÜRKAN OFIS MOBILYALARI SAN. VE TIC. A.Ş glauben, dass ethisches und verantwortungsvolles Verhalten, das die Gesellschaft, die Menschen und die Umwelt respektiert, der wichtigste Faktor beim Erreichen unserer Ziele ist. Wir wissen, dass wir unsere Ziele durch die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern erreichen können. Wir erklären, was wir von unseren Geschäftspartnern erwarten, dass sie mit uns in Bezug auf ethische Regeln, die Einhaltung von Gesetzen, die Bekämpfung von Korruption, die Arbeitsbedingungen, die Gesundheit, die Umwelt und die Sicherheit am Arbeitsplatz usw. zusammenarbeiten und wir verpflichten uns, bei diesen Themen Null Toleranz zu zeigen.
B. GELTUNGSBEREICH:
GÜRKAN OFİS MOBİLYALARI SAN. VE TİC. A.Ş. Alle Lieferanten, die mit uns Geschäfte tätigen; Verkäufer, Berater, Vertreter und alle anderen Anbieter von Waren und Dienstleistungen (im Folgenden als „Lieferanten“ bezeichnet) fallen in den Anwendungsbereich des „ VERHALTENSKODEX FÜR ZULIEFERER “.
C. VERHALTENSKODEX FÜR LIEFERANTEN:
1. EINHALTUNG DES GESETZES
GÜRKAN OFİS MOBİLYALARI SAN. VE TİC. A.Ş. -Lieferanten müssen nationale und internationale Gesetze und andere rechtliche Anforderungen in Bezug auf sich selbst und ihr Geschäft kennen und einhalten.
2. MENSCHENRECHTE
VERBOT DER KINDERARBEIT: wir setzen unseren Lieferanten voraus, dass Sie Kinderarbeit in keiner Phase der Produktion eingesetzt werden dürfen. Die Liefranten müssen die durch nationale Gesetze oder Rechtsvorschriften festgelegten Mindestaltersbeschränkungen für das Arbeitsalter sowie die Standards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einhalten (Keine Kinderarbeit unter 15 Jahren). Kinderarbeiter über diesem Alter , wenn sie die Schule besuchen, Die Gesamtzeit, die er für die Arbeit aufwendet, darf 10 Stunden pro Tag (einschließlich Arbeit+Schule+Transport) nicht überschreiten.
DISKRIMINIERUNGSVERBOT: Lieferanten dürfen ihre Mitarbeiter in keiner Weise diskriminieren (Religion, Sprache, Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Alter usw.) kann körperlichen und psychischen Druck und Gewalt nicht anwenden (Mobbing). Sie kann ein solches Verhalten ihrer Mitarbeiter nicht tolerieren und ist verpflichtet, diesbezüglich die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
VERBOT DER ZWANGSARBEIT: Lieferanten dürfen keine Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit einsetzen, Beschäftigungsentscheidungen müssen auf freier Wahl beruhen. Das Unternehmen kann Mitarbeiter nicht zwangsweise beschäftigen oder die Mitarbeiter auffordern, ihre Identität oder eine bestimmte Anzahlung beim Unternehmen zu hinterlassen.
3. ARBEITSBEDINGUNGEN
ARBEITSSICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ: Lieferanten treffen alle Vorkehrungen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
In diesem Zusammenhang stellt es seinen Mitarbeitern alle notwendigen Schulungen, Geräte und Ausrüstungen zur Verfügung. Es ist notwendig für das Management von Gesundheits- und Sicherheitsrisiken und die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Das Unternehmen muss seinen Mitarbeitern ein gesundes Arbeitsumfeld bieten, Vorkehrungen treffen, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden, Gesundheits- und Sicherheitsschulungen, saubere Gesundheitseinrichtungen und Trinkwasser bereitstellen.
UMWELT: Lieferanten handeln in Übereinstimmung mit allen anwendbaren nationalen und internationalen Umweltgesetzen und -vorschriften in Umweltauswirkungen seiner Arbeit und seiner Entscheidungen Übereinstimmung mit seinen Vorschriften fortgesetzt werden, bewertet ihre Auswirkungen, ergreift die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Ressourcen, zur Reduzierung von Abfällen und zur Kontrolle der Umweltverschmutzung.
RESPEKT FÜR MITARBEITER: Lieferanten behandeln ihre Mitarbeiter mit Respekt und die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.
VERHINDERUNG VON BESCHÄDIGUNG: Lieferanten sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern ein Arbeitsumfeld zu ermöglichen, das frei von psychischen, sexuellen oder anderen Formen von Belästigung und Unannehmlichkeiten ist.
FAIRE LÖHNE UND ARBEITSZEITEN: Lieferanten zahlen ihren Mitarbeitern mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn. Die gesetzlichen Arbeitszeiten in der Einsatzregion werden eingehalten. Für Überstunden wird die gesetzlich vorgeschriebene Überstundenvergütung und in Fällen, in denen keine gesetzliche Verpflichtung besteht, mindestens der normale Stundensatz vergütet. Mitarbeiter müssen Anspruch auf einen freien Tag mindestens alle sieben Tage haben. Arbeitnehmer dürfen nicht mehr als 48 Stunden pro Woche beschäftitgt werden und Überstunden (außer bei kurzfristigen außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen) dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
RECHT AUF ORGANISATION UND TARIFVERHANDLUNGEN: Lieferanten respektieren das Recht ihrer Mitarbeiter, sich zu organisieren, Gewerkschaften zu gründen, Gewerkschaften beizutreten und Tarifverhandlungen zu führen.
4. ANTI-BESTECHUNG UND KORRUPTION
Lieferanten dürfen das Bestechen in jeder Form nicht akzeptieren oder korrumpieren. Bekämpfung von Bestechung und Korruption ergreift die hierfür erforderlichen Maßnahmen. Es muss alle anwendbaren nationalen und internationalen Antikorruptionsgesetze einhalten werden.
5. VERMEIDUNG VON INTERESSENKONFLIKTEN
Lieferanten vermeiden Interessenkonflikte und alle Aktivitäten, die von Dritten als Interessenkonflikt wahrgenommen werden könnten. Im Falle eines möglichen Interessenkonflikts informiert es alle relevanten Parteien.
6. GENAUIGKEIT DER AUFZEICHNUNGEN
Lieferanten müssen alle ihre Transaktionen genauer, vollständig und rechtzeitig aufzeichnen, führt ein Buch.
Es fälscht seine Aufzeichnungen und verheimlicht die von ihm durchgeführten Transaktionen nicht. Es müssen gesetzliche Aufzeichnungen geben und bedarfsgerecht aufbewart werden.
7. INFORMATIONSSICHERHEIT
Lieferanten, einschließlich Geschäftsgeheimnissen, Know-how und Finanzdaten von GÜRKAN OFİS MOBİLYALARI SAN. VE TİC. A.Ş. sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, zu denen sie Zugang haben, zu schützen.
D. MELDEN VON REGELVERLETZUNGEN
Liefranten stellen die Wege in Situationen bereit, die gegen die Gesetze oder ethische Grundsätze verstoßen, gegenüber den Mitarbeitern der Lieferanten und anderen relevanten Personen, über die sie melden können, ohne Bedenken zu haben, bestraft zu werden.